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Kostenübernahme

Privatpatienten
Versicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die vollen Behandlungskosten nur bei einer Verordnung einer akut-stationären Krankenhausbehandlung durch einen Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin. Abhängig vom Versicherungsvertrag sind Rehabilitations-Maßnahmen oft nicht oder nur zum Teil versichert.

Ergänzend sollte der Krankenhauseinweisung ein ausführliches ärztliches Attest, welches Diagnose und Akuität näher erläutert beigefügt werden.

Von Krankenkassen muss die Kostenübernahmezusage vor Antritt der stationären Behandlung vorliegen. Beihilfestellen müssen vom Patienten über die vorgesehene stationäre Behandlung informiert werden. Die Übernahme der anteiligen Kosten durch die Beihilfe muss schriftlich vorliegen.

Privatpatienten bieten wir zusätzliche Wahlleistungen:

  • Chefarzt-Behandlungs-Vertrag
  • Einzelzimmer
  • Einzelgespräche
  • Kleingruppe (max. Gruppengröße 8 Personen)
  • zusätzl. Chefarzt-Gespräche nach Bedarf

Gesetzlich versicherte Patienten
Die Genehmigungsverfahren der Krankenkassen sehen oft sehr unterschiedliche Anforderungen an den Antragsteller und die Bewilligung vor. Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung mit dem Aufnahmeteam in Verbindung. Gemeinsam finden wir den besten Weg und können dank unserer Erfahrung viele nützliche Hilfen geben.

Reha-Patienten
Für Rehabilitations-Maßnahmen ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Im Antrag auf Reha-Leistung sollte Ihr ausdrückliche Wunsch zur stationäre Aufnahme speziell in der Adula-Klinik angegeben werden.

In Einzelfällen (z.B. bei Rentnern, mitversicherten Hausfrauen, Schülern und Studenten) können auch Krankenkassen nach §40 SGB V einer Kostenübernahme von Rehabilitationsmaßnahmen zustimmen. Bitte erfragen Sie bei gebotener Dringlichkeit die Kostenzusage bei der jeweiligen Krankenkasse.

Behandlung von Patienten aus dem europäischen Ausland
Patienten aus dem EU-Ausland benötigen ein von der Krankenkasse in ihrem Heimatland ausgestellten Auslandsbehandlungsschein E 112. Dieses Formular garantiert die Kostenübernahme durch den heimischen Versicherungsträger im Rahmen bestehender europäischer Verträge.

Behandlung von Patienten aus dem nicht EU-Ausland
Vor der Behandlung von Patienten aus Ländern, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, benötigen wir zusätzlich

  • Eine Kostenübernahmezusage des Versicherers oder
  • Private Vorauszahlung für drei Wochen

Bitte setzen Sie sich mit dem Aufnahmeteam vorab in Verbindung.

Selbstzahler
Selbstzahler erfragen den aktuellen Tagessatz bitte im Aufnahmebüro. Eine Vorauszahlung für drei Wochen vor Aufnahme wird erwartet.

Mütter mit Kindern
Die Mitnahme Ihres Kindes stellt nach unseren Erfahrungen einen Kompromiss dar, da für Ihr Kind eine Betreuung in der gewohnten Umgebung sicher einfacher wäre und Sie selbst natürlich weniger abgelenkt, intensiver von der Therapie profitieren können. Besuche sind nach Absprache mit dem Therapeuten am Wochenende möglich.

Grundsätzlich ist die Unterbringung Ihres Kindes im Vorschulalter auch in der Adula-Klinik möglich. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung erfragen Sie bitte im Aufnahmebüro. Auch erfahren Sie dort, welche Unterbringung während den Therapiezeiten möglich ist. Einige Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Wir helfen Ihnen gerne beim richtigen Verfahrensweg weiter.

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