


"Wir sind hier, weil es letztlich kein Entrinnen vor uns selbst gibt. Solange der Mensch sich nicht selbst in den Augen und Herzen seiner Mitmenschen begegnet, ist er auf der Flucht. Solange er nicht zulässt, dass seine Mitmenschen an seinem Innersten teilhaben, gibt es für ihn keine Geborgenheit. Solange er sich fürchtet, durchschaut zu werden, kann er weder sich noch andere erkennen - er wird allein sein.
Wo können wir solch einen Spiegel finden, wenn nicht in unseren Nächsten? Hier in der Gemeinschaft kann ein Mensch erst richtig klar über sich werden und sich nicht mehr als den Riesen seiner Träume oder den Zwerg seiner Ängste sehen, sondern als Mensch, der - Teil eines Ganzen - zu ihrem Wohl seinen Beitrag leistet. In solchem Boden können wir Wurzeln schlagen und wachsen; nicht mehr allein - wie im Tod - sondern lebendig als Mensch unter Menschen."
Richard Beauvais (1964)
Ihr Wunsch - und Wahlrecht
Nach dem Gesetz besteht für Sie als Leistungsberechtigte(r) ein Mitspracherecht bzgl. der Wahl Ihrer Rehabilitationseinrichtung (das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht). Sie können daher bei der Beantragung Ihrer stationären Rehabilitation selbst benennen, in welche Klinik Sie gerne möchten. Das Sozialgesetzbuch IX § 9 schaut auf Ihre berechtigten Wünsche. Es berücksichtigt Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Geschlecht, die familiäre Situation als auch Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse.
Daher sollte Ihr behandelnder Arzt respektive Facharzt bereits bei der Antragstellung deutlich namentlich vermerken, in welche Klinik Sie möchten.
Hierbei können Sie auch gerne auf unser umfassendes Qualitätssicherungsmanagement hinweisen.
Die Adula Klinik z.B. ist umfangreich zertifiziert nach
und beweist damit nach SGB IX § 21 ihre fachliche Eignung als stationäre Rehabilitationsstätte.
Weitere wissenschaftliche Untersuchungen finden Sie hier.